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   VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556   

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https://dejure.org/2018,5716
VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556 (https://dejure.org/2018,5716)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2018 - 6 CS 17.2556 (https://dejure.org/2018,5716)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 6 CS 17.2556 (https://dejure.org/2018,5716)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; PostPersRG § 4 Abs. 4 S. 2, § 28 Abs. 2 S. 2; SGB IX § 2 Abs. 3, § 95 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung des aufnehmenden Betriebs bei Zuweisung eines Beamten zu Tochtergesellschaft

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung des aufnehmenden Betriebs bei Zuweisung eines Beamten zu Tochtergesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung des aufnehmenden Betriebs bei Zuweisung eines Beamten zu Tochtergesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung des aufnehmenden Betriebs bei der Zuweisung eines Beamten zur Tochtergesellschaft

  • rechtsportal.de

    Bundesbeamtenrecht; Postnachfolgeunternehmen (DTAG); Erstmalige Zuweisung zu Tochterunternehmen (VCS); Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen; Bundesbeamter; Betriebsrat; Beteiligungsrecht; Behinderung; Grad der Behinderung; Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2010 - 6 A 4435/06

    Zulässigkeit der Entlassung eines schwerbehinderten Lehramtsanwärters aus dem

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556
    Die fehlerhafte Beteiligung dieser Schwerbehindertenvertretung kann allerdings noch bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids geheilt werden, da sich auch bei Streitigkeiten über die Zuweisung eines Beamten gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung beurteilt (vgl. BVerwG" U.v. 21.6.2007 - 2 A 6.06 - juris Rn. 33; OVG NW" B.v. 15.3.2010 - 6 A 4435/06 - juris Rn. 44 bis 48).

    Für eine von den Grundgedanken des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts abweichende Beurteilung der Sach- und Rechtslage, die allein auf den Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung abstellt, besteht aufgrund der gesetzlichen Konzeption des § 95 Abs. 2 SBG IX keine Veranlassung (vgl. OVG NW, B.v. 15.3.2010 - 6 A 4435/06 - juris Rn. 46).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 4 S 869/17

    Zuweisung eines Telekom-Beamten; pflegebedürftige Angehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556
    Schon nach ihrem klaren Wortlaut betrifft sie nur solche Entscheidungen und Maßnahmen" die nach einer Zuweisung ergehen" nicht aber die (erstmalige) Zuweisung selbst (vgl. VGH BW" B.v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - juris Rn. 11; BayVGH" B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Sind - wie hier - gleichzeitig zwei Schwerbehindertenvertretungen zu beteiligen, richtet sich der Umfang der Unterrichtung, ebenso wie bei der notwendigen Beteiligung zweier Betriebsräte, nach Reichweite und Zielrichtung der Beteiligungsrechte der jeweils zu beteiligenden Schwerbehindertenvertretung; d.h., der Unterrichtungsanspruch ist auf die Umstände beschränkt" die für die Ausübung der jeweils eigenen Aufgaben erforderlich sind (vgl. VGH BW" B.v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - juris R. 14; BayVGH" B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 23, jeweils zum Beteiligungsrecht der Betriebsräte sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Unternehmens).

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556
    Schon nach ihrem klaren Wortlaut betrifft sie nur solche Entscheidungen und Maßnahmen" die nach einer Zuweisung ergehen" nicht aber die (erstmalige) Zuweisung selbst (vgl. VGH BW" B.v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - juris Rn. 11; BayVGH" B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Sind - wie hier - gleichzeitig zwei Schwerbehindertenvertretungen zu beteiligen, richtet sich der Umfang der Unterrichtung, ebenso wie bei der notwendigen Beteiligung zweier Betriebsräte, nach Reichweite und Zielrichtung der Beteiligungsrechte der jeweils zu beteiligenden Schwerbehindertenvertretung; d.h., der Unterrichtungsanspruch ist auf die Umstände beschränkt" die für die Ausübung der jeweils eigenen Aufgaben erforderlich sind (vgl. VGH BW" B.v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - juris R. 14; BayVGH" B.v. 23.3.2017 - 6 B 16.1627 - juris Rn. 23, jeweils zum Beteiligungsrecht der Betriebsräte sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Unternehmens).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17

    Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Schwerbehinderung - Beteiligung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556
    Daher genügt der Dienstherr seiner Unterrichtungspflicht nur" wenn er die Schwerbehindertenvertretung so informiert" dass diese ihre Aufgabe wahrnehmen kann (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.11.2017 - 4 S 26.17 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556
    Die fehlerhafte Beteiligung dieser Schwerbehindertenvertretung kann allerdings noch bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids geheilt werden, da sich auch bei Streitigkeiten über die Zuweisung eines Beamten gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung beurteilt (vgl. BVerwG" U.v. 21.6.2007 - 2 A 6.06 - juris Rn. 33; OVG NW" B.v. 15.3.2010 - 6 A 4435/06 - juris Rn. 44 bis 48).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556
    Entscheidend für eine wirksame Nachholung einer unterbliebenen oder unzureichenden Anhörung ist aber, dass die Vertretung nachträglich eine in der Substanz vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und der Dienstherr die gegebenenfalls nachträglich vorgebrachten Einwendungen einer kritischen Prüfung im Hinblick auf die zu treffende endgültige Entscheidung unterzieht (vgl. OVG LSA, U.v. 18.8.2010 - 3 L 372/09 - juris Rn. 42 zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 VwVfG).
  • VGH Hessen, 06.02.2008 - 8 TG 976/07

    Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO setzt kein besonderes Eilbedürfnis voraus - der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556
    Zwar ist in Ausnahmefällen in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Möglichkeit der Zurückverweisung einer Streitsache an das Verwaltungsgericht auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 VwGO anerkannt (vgl. HessVGH, B.v. 6.2.2008 - 8 TG 976/07 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG Kassel, 08.04.2024 - 1 K 409/22

    Versetzung eines schwerbehinderten Beamten in den Ruhestand: Anforderungen an das

    Dies ist nach der einhelligen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - OVG 6 B 5.12 - Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 6 Cs 17.2556 - OVG Saarlouis, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 1 B 54/15 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2010 - 6 A 4435/06 -, alle zit. nach juris), der das erkennende Gericht folgt, grundsätzlich möglich.
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 3 ZB 18.1132

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, hier: Suchpflicht

    Denn der zitierte Beschluss betrifft nicht die vorliegende, sondern eine abweichende Fallkonstellation, in der der Dienstherr erstmals im Widerspruchsverfahren von der Schwerbehinderteneigenschaft des Beamten erfährt und damit seiner Verpflichtung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX a.F. auch erst im laufenden Widerspruchsverfahren nachkommen kann; hier lässt die Rechtsprechung die Nachholung einer (objektiv fehlerhaft) unterbliebenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung mit heilender Wirkung noch bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides zu (BVerwG, U.v. 21.6.2007 - 2 A 6.06 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 23.2.2018 - 6 CS 17.2556 - juris Rn. 18).

    Entsprechendes lässt sich auch aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 23.2.2018 - 6 CS 17.2556 - juris Rn. 18) folgern, in der die Heilung einer fehlerhaften Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor dem Hintergrund von § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX a.F. noch bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids als möglich angesehen wird.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 10 B 4.16

    Versetzung eines Postoberinspektors von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen

    Dementsprechend gehen Rechtsprechung und Schrifttum - soweit ersichtlich einhellig -davon aus, dass die unterbliebene Anhörung eines schwerbehinderten Menschen bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachgeholt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 -, juris Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - OVG 6 B 5.12 -, juris LS 2 und Rn. 42; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 6 Cs 17.2556 -, juris Rn. 18; OVG Saarlouis, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 1 B 54/15 -, juris Rn. 15 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2010 - 6 A 4435/06 -, juris LS 2 und Rn. 46; Beschluss vom 28. Januar 2013 - 12 A 1633/10 -, juris Rn. 47; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand Oktober 2018, § 28 Rn. 116).
  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 3 CE 19.1884

    Rückumsetzung einer schwerbehinderten Obermedizinalrätin

    Die zunächst unterbliebene Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX; Ziffer 6.6.1. Satz 3 Halbsatz 2 BayInklR) wurde mit deren Stellungnahme vom 31. Mai 2019 wirksam nachgeholt (vgl. zur Vorgängerregelung des § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX BVerwG, U.v. 21.6.2007 - 2 A 6.06 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 23.2.2018 - 6 CS 17.2556 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Bbg v. 7.11.2018 - OVG 10 B 4.16 - juris Rn. 42 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 3 CE 20.1849

    Konkurrentenstreit - Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

    Die Frist des § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX steht der noch im vorprozessualen Raum erfolgten Nachholung der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht entgegen, weil insoweit die Grundsätze des Art. 45 Abs. 1 BayVwVfG auch für andere dort nicht genannte Fehler gelten (BVerwG, B.v. 4.6.2019 - 1 WDS-VR 6.19 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Bbg, U.v. 7. November 2018 - 10 B 4.16 - juris Rn. 42 m.w.N.) und der ihr zugedachte Schutz noch erfüllt werden konnte (BayVGH, B.v. 23.2.2018 - 6 CS 17.2556 - juris Rn. 18).
  • VG München, 04.10.2023 - M 5 K 19.6414

    Ruhestandsversetzung, Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten, Heilung von

    Für eine von den Grundgedanken des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts abweichende Beurteilung der Sach- und Rechtslage, die allein auf den Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung abstellt, besteht aufgrund der gesetzlichen Konzeption des § 178 Abs. 2 SBG IX keine Veranlassung (vgl. OVG NW, B.v. 15.3.2010 - 6 A 4435/06 - ZBR 2010, 316, juris Rn. 46, BayVGH, B.v. 23.2.2018 - 6 CS 17.2556 - ZfPR 2018, 66, juris Rn. 18).
  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RN 1 S 18.340

    Versetzung zur TPS gestoppt

    Entscheidend für eine wirksame Nachholung einer unterbliebenen oder unzureichenden Anhörung ist aber, dass die Venretung nachträglich eine in der Substanz volwehige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und der Dien§therr die gegebenenfalls nachträglich vorgebrachten Einwendungen einer kmischen Prüfung im Hinblick auf die zu treffende endgültige Entscheidung unterzieht (vgl. OVG LSA. U.v.18.8.2010 -3 L 372/09 -juris Rn. 42 zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 VwvfG; BayvGH, B.v. 23.2.2018 -6 CS 17.2556 -juris Rn.15).
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